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Kann ich mit meinem Facheignungszertifikat , ausgestellt von der belgischen Behörde, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Transportunternehmen gründen, auch wenn mein gewöhnlicher Wohnsitz in Belgien ist?

Kann ich mit meinem Facheignungszertifikat , ausgestellt von der belgischen Behörde, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Transportunternehmen gründen, auch wenn mein gewöhnlicher Wohnsitz in Belgien ist?

Kann ich mit meinem Facheignungszertifikat , ausgestellt von der belgischen Behörde, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Transportunternehmen gründen, auch wenn mein gewöhnlicher Wohnsitz in Belgien ist?

Ja, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 vom 21. Oktober 2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Regeln

für die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um den Beruf des Straßenverkehrsunternehmers auszuüben, sowie zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG anzuwenden und diese von den nationalen Behörden dieser Mitgliedstaaten ausgegebenen Bescheinigungen anzuerkennen.

Die nationalen Behörden haben nicht das Recht, zusätzliche Anforderungen hinsichtlich des Nachweises ausreichender Kenntnisse des nationalen Rechts zu stellen.

Weitere häufig gestellte Fragen anzeigenBerufliche Facheignung

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