Mein Unternehmen ist bereits in der zentralen Unternehmensdatenbank unter der Rubrik "Unternehmen für Güterkraftverkehr" eingetragen. Reicht diese Eintragung aus, um den Beruf " Güterkraftverkehrsunternehmer" regelkonform auszuüben?
Mein Unternehmen ist bereits in der zentralen Unternehmensdatenbank unter der Rubrik "Unternehmen für Güterkraftverkehr" eingetragen. Reicht diese Eintragung aus, um den Beruf " Güterkraftverkehrsunternehmer" regelkonform auszuüben?
Mein Unternehmen ist bereits in der zentralen Unternehmensdatenbank unter der Rubrik "Unternehmen für Güterkraftverkehr" eingetragen. Reicht diese Eintragung aus, um den Beruf " Güterkraftverkehrsunternehmer" regelkonform auszuüben?
Nein, auch wenn es möglich ist, eine Anmeldung oder eine Änderungsanmeldung bei der Kruispuntbank van Ondernemingen (Unternehmensregister) zu erhalten, ohne über eine Transportgenehmigung zu verfügen, bedeutet dies nicht, dass man den Beruf „Unternehmer im Straßengüterverkehr“ ausüben darf.
Die genehmigungspflichtigen Unternehmen (siehe Handbuch „Zugang zum Beruf und Ausübung desselben“) müssen daher in jedem Fall über eine Transportgenehmigung verfügen.