Das Zeugnis über die Facheignung wird der Person ausgestellt, die letztendlich die Prüfungen bestanden hat, auch wenn ihr aktueller Arbeitgeber die damit verbundenen Kosten bezahlt hat.
Das Zeugnis über die Facheignung wird der Person ausgestellt, die letztendlich die Prüfungen bestanden hat, auch wenn ihr aktueller Arbeitgeber die damit verbundenen Kosten bezahlt hat.