Nein. Eine Anmeldung für den Kurs oder das Absolvieren des Kurses allein ist kein gültiger Grund für den Erhalt einer Transportlizenzoder die Ausübung einer Tätigkeit als Güterkraftverkehrsunternehmer.
Nein. Eine Anmeldung für den Kurs oder das Absolvieren des Kurses allein ist kein gültiger Grund für den Erhalt einer Transportlizenzoder die Ausübung einer Tätigkeit als Güterkraftverkehrsunternehmer.