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Ich bin zum Kurs für die Facheignung eingeschrieben. Kann ich inzwischen bereits den Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers ausüben?

Ich bin zum Kurs für die Facheignung eingeschrieben. Kann ich inzwischen bereits den Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers ausüben?

Ich bin zum Kurs für die Facheignung eingeschrieben. Kann ich inzwischen bereits den Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers ausüben?

Nein. Eine Anmeldung für den Kurs oder das Absolvieren des Kurses allein ist kein gültiger Grund für den Erhalt einer Transportlizenzoder die Ausübung einer Tätigkeit als  Güterkraftverkehrsunternehmer.

Weitere häufig gestellte Fragen anzeigenBerufliche Facheignung

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