Berufliche Facheignung
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Allgemeine Fragen
Bitte kontaktieren Sie die FOD Mobilität und Verkehr (02/277 31 11).
Kann ich mit meinem Facheignungszertifikat , ausgestellt von der belgischen Behörde, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Transportunternehmen gründen, auch wenn mein gewöhnlicher Wohnsitz in Belgien ist?
Ich habe nicht bestanden und ich möchte dringend einen Inhaber einer Facheignung im Güter- oder Personenkraftverkehr kontaktieren, um eventuell diese Facheignung in ein Unternehmen einzubringen. Gibt es eine Liste dieser Personen?
Mein Unternehmen ist bereits in der zentralen Unternehmensdatenbank unter der Rubrik "Unternehmen für Güterkraftverkehr" eingetragen. Reicht diese Eintragung aus, um den Beruf " Güterkraftverkehrsunternehmer" regelkonform auszuüben?
Ich habe mich für den Kurs im Auftrag meines derzeitigen Arbeitgebers eingeschrieben, der auch meine Kursgebühren bezahlt hat. Auf wessen Namen wird das Zertifikat ausgestellt?
Ich möchte meine Facheignung erhalten, habe jedoch vorerst keine konkreten Pläne, mich als Güterkraftverkehrsunternehmer niederzulassen. Kann mein Zertifikat für ungültig erklärt werden?
Keine Sorge, wir sind hier, um zu helfen! Unser Bereich "Häufig gestellte Fragen" enthält Antworten auf die häufigsten Fragen.
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