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Was ist die fachliche Eignung?
Was ist die fachliche Eignung?
Was ist die fachliche Eignung?
Die vier Grundbedingungen
Bevor Sie bei der Föderalen Dienststelle für Mobilität und Verkehr die erforderliche Transportlizenzen beantragen oder wenn Sie sie behalten möchten, müssen Sie vier Grundvoraussetzungen erfüllen..
Die vier Grundbedingungen
Bevor Sie bei der Föderalen Dienststelle für Mobilität und Verkehr die erforderliche Transportlizenzen beantragen oder wenn Sie sie behalten möchten, müssen Sie vier Grundvoraussetzungen erfüllen..
Die vier Grundbedingungen
Bevor Sie bei der Föderalen Dienststelle für Mobilität und Verkehr die erforderliche Transportlizenzen beantragen oder wenn Sie sie behalten möchten, müssen Sie vier Grundvoraussetzungen erfüllen..
1. Niederlassung in Belgien
Das Unternehmen muss tatsächlich in Belgien ansässig sein.
1. Niederlassung in Belgien
Das Unternehmen muss tatsächlich in Belgien ansässig sein.
1. Niederlassung in Belgien
Das Unternehmen muss tatsächlich in Belgien ansässig sein.
2. Zuverlässigkeit
Das Unternehmen, die für die tägliche Betriebsführung verantwortlichen Personen und der Transportmanager dürfen kein Berufsverbot oder schwere strafrechtliche Verurteilungen erlitten haben oder schwere Verstöße gegen die Transportgesetzgebung begangen haben.
Dies wird durch einen Auszug aus dem Strafregister nachgewiesen, ergänzt durch einen Auszug aus dem elektronischen Register der Straßenverkehrsunternehmen.
2. Zuverlässigkeit
Das Unternehmen, die für die tägliche Betriebsführung verantwortlichen Personen und der Transportmanager dürfen kein Berufsverbot oder schwere strafrechtliche Verurteilungen erlitten haben oder schwere Verstöße gegen die Transportgesetzgebung begangen haben.
Dies wird durch einen Auszug aus dem Strafregister nachgewiesen, ergänzt durch einen Auszug aus dem elektronischen Register der Straßenverkehrsunternehmen.
2. Zuverlässigkeit
Das Unternehmen, die für die tägliche Betriebsführung verantwortlichen Personen und der Transportmanager dürfen kein Berufsverbot oder schwere strafrechtliche Verurteilungen erlitten haben oder schwere Verstöße gegen die Transportgesetzgebung begangen haben.
Dies wird durch einen Auszug aus dem Strafregister nachgewiesen, ergänzt durch einen Auszug aus dem elektronischen Register der Straßenverkehrsunternehmen.
3. Finanzielle Leistungsfähigkeit
Das Transportunternehmen muss nachweisen, dass es eine Hauptbürgschaft von 9.000 Euro für das erste Kraftfahrzeug (erste Kopie seiner Transportgenehmigung) und 5.000 Euro für jedes zusätzliche Kraftfahrzeug (d.h. für jede zusätzliche Kopie seiner Transportgenehmigung) gestellt hat.
Die Kopien der Transportgenehmigung sind nur für die Kraftfahrzeuge erforderlich. Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird durch eine Bescheinigung eines Kreditinstituts oder eines Versicherungsunternehmens nachgewiesen.
Bis auf Weiteres wird auch eine Einzahlung in Bargeld bei der Hinterlegungs- und Konsignationskasse (HKK) akzeptiert.
3. Finanzielle Leistungsfähigkeit
Das Transportunternehmen muss nachweisen, dass es eine Hauptbürgschaft von 9.000 Euro für das erste Kraftfahrzeug (erste Kopie seiner Transportgenehmigung) und 5.000 Euro für jedes zusätzliche Kraftfahrzeug (d.h. für jede zusätzliche Kopie seiner Transportgenehmigung) gestellt hat.
Die Kopien der Transportgenehmigung sind nur für die Kraftfahrzeuge erforderlich. Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird durch eine Bescheinigung eines Kreditinstituts oder eines Versicherungsunternehmens nachgewiesen.
Bis auf Weiteres wird auch eine Einzahlung in Bargeld bei der Hinterlegungs- und Konsignationskasse (HKK) akzeptiert.
3. Finanzielle Leistungsfähigkeit
Das Transportunternehmen muss nachweisen, dass es eine Hauptbürgschaft von 9.000 Euro für das erste Kraftfahrzeug (erste Kopie seiner Transportgenehmigung) und 5.000 Euro für jedes zusätzliche Kraftfahrzeug (d.h. für jede zusätzliche Kopie seiner Transportgenehmigung) gestellt hat.
Die Kopien der Transportgenehmigung sind nur für die Kraftfahrzeuge erforderlich. Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird durch eine Bescheinigung eines Kreditinstituts oder eines Versicherungsunternehmens nachgewiesen.
Bis auf Weiteres wird auch eine Einzahlung in Bargeld bei der Hinterlegungs- und Konsignationskasse (HKK) akzeptiert.
4. Facheignung für Transportmanager
Mindestens eine natürliche Person, die die Transporttätigkeiten des Unternehmens dauerhaft und tatsächlich leitet, muss Inhaber eines Fachkundezertifikats sein, das für den gewerblichen Straßengüterverkehr gültig ist. Dieses Zertifikat wird bisher vom Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Verkehr an die Kandidaten ausgestellt, die die entsprechende Fachkundeprüfung bestanden haben.
Kandidaten, die bei ihrer ersten Teilnahme an der Fachkundeprüfung nicht bestehen und die Kurse nicht bei der anerkannten Ausbildungseinrichtung besucht haben, sind verpflichtet, diese Kurse zu absolvieren, bevor sie sich erneut für die Prüfung anmelden.
Das Institut für Straßentransport und Logistik Belgien (ITLB) ist die einzige anerkannte Einrichtung für die Durchführung der Kurse. Die Prüfung wird von der Prüfungskommission organisiert, die vom Minister für Mobilität und Verkehr ernannt wird.
4. Facheignung für Transportmanager
Mindestens eine natürliche Person, die die Transporttätigkeiten des Unternehmens dauerhaft und tatsächlich leitet, muss Inhaber eines Fachkundezertifikats sein, das für den gewerblichen Straßengüterverkehr gültig ist. Dieses Zertifikat wird bisher vom Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Verkehr an die Kandidaten ausgestellt, die die entsprechende Fachkundeprüfung bestanden haben.
Kandidaten, die bei ihrer ersten Teilnahme an der Fachkundeprüfung nicht bestehen und die Kurse nicht bei der anerkannten Ausbildungseinrichtung besucht haben, sind verpflichtet, diese Kurse zu absolvieren, bevor sie sich erneut für die Prüfung anmelden.
Das Institut für Straßentransport und Logistik Belgien (ITLB) ist die einzige anerkannte Einrichtung für die Durchführung der Kurse. Die Prüfung wird von der Prüfungskommission organisiert, die vom Minister für Mobilität und Verkehr ernannt wird.
4. Facheignung für Transportmanager
Mindestens eine natürliche Person, die die Transporttätigkeiten des Unternehmens dauerhaft und tatsächlich leitet, muss Inhaber eines Fachkundezertifikats sein, das für den gewerblichen Straßengüterverkehr gültig ist. Dieses Zertifikat wird bisher vom Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Verkehr an die Kandidaten ausgestellt, die die entsprechende Fachkundeprüfung bestanden haben.
Kandidaten, die bei ihrer ersten Teilnahme an der Fachkundeprüfung nicht bestehen und die Kurse nicht bei der anerkannten Ausbildungseinrichtung besucht haben, sind verpflichtet, diese Kurse zu absolvieren, bevor sie sich erneut für die Prüfung anmelden.
Das Institut für Straßentransport und Logistik Belgien (ITLB) ist die einzige anerkannte Einrichtung für die Durchführung der Kurse. Die Prüfung wird von der Prüfungskommission organisiert, die vom Minister für Mobilität und Verkehr ernannt wird.
Facheignung für Unternehmer
Die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens für den gewerblichen Straßengüterverkehr ist nicht beliebig möglich. Für die Ausübung dieser Tätigkeit ist nämlich eine Transportlizenz erforderlich.
Diese Lizenzen müssen für jedes in Belgien zugelassene Kraftfahrzeug beantragt werden, das Sie erworben, gemietet oder geleast haben, um gewerblichen Straßengüterverkehr auszuüben.
Bevor Sie beim Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transport die notwendige Transportlizenzen beantragen oder diese behalten möchten, müssen Sie die vier Voraussetzungen erfüllen, die speziell für ein Unternehmen im gewerblichen Straßengüterverkehr gelten.
Facheignung für Unternehmer
Die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens für den gewerblichen Straßengüterverkehr ist nicht beliebig möglich. Für die Ausübung dieser Tätigkeit ist nämlich eine Transportlizenz erforderlich.
Diese Lizenzen müssen für jedes in Belgien zugelassene Kraftfahrzeug beantragt werden, das Sie erworben, gemietet oder geleast haben, um gewerblichen Straßengüterverkehr auszuüben.
Bevor Sie beim Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transport die notwendige Transportlizenzen beantragen oder diese behalten möchten, müssen Sie die vier Voraussetzungen erfüllen, die speziell für ein Unternehmen im gewerblichen Straßengüterverkehr gelten.
Facheignung für Unternehmer
Die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens für den gewerblichen Straßengüterverkehr ist nicht beliebig möglich. Für die Ausübung dieser Tätigkeit ist nämlich eine Transportlizenz erforderlich.
Diese Lizenzen müssen für jedes in Belgien zugelassene Kraftfahrzeug beantragt werden, das Sie erworben, gemietet oder geleast haben, um gewerblichen Straßengüterverkehr auszuüben.
Bevor Sie beim Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transport die notwendige Transportlizenzen beantragen oder diese behalten möchten, müssen Sie die vier Voraussetzungen erfüllen, die speziell für ein Unternehmen im gewerblichen Straßengüterverkehr gelten.
Ausnahmen von den Vorschriften zum Zugang zum Beruf des Straßengüterverkehrsunternehmers
Ausnahmen von den Vorschriften zum Zugang zum Beruf des Straßengüterverkehrsunternehmers
Ausnahmen von den Vorschriften zum Zugang zum Beruf des Straßengüterverkehrsunternehmers
Sowohl im nationalen als auch im internationalen Verkehr:
1
Der Transport von Gütern, die mit einem Kraftfahrzeug oder einem Anhänger durchgeführt wird, dessen Nutzlast 500 kg nicht übersteigt und dessen zulässiges Gesamtgewicht (ZGG) 2,5 Tonnen nicht überschreitet.
2
Der Transport von Gepäck, der mit einem Kraftfahrzeug durchgeführt wird, das ausschließlich für den Personentransport gebaut ist, oder mit einem Anhänger, der an dieses Kraftfahrzeug angekuppelt ist.
3
Der Transport von beschädigten oder nicht fahrbereiten Fahrzeugen.
4
Der Posttransport erfolgt im Rahmen eines Auftrags des öffentlichen Dienstes.
5
Der Transport von Arzneimitteln, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie von anderen Artikeln, die für die Erste Hilfe benötigt werden, insbesondere im Falle von Katastrophen.
Sowohl im nationalen als auch im internationalen Verkehr:
1
Der Transport von Gütern, die mit einem Kraftfahrzeug oder einem Anhänger durchgeführt wird, dessen Nutzlast 500 kg nicht übersteigt und dessen zulässiges Gesamtgewicht (ZGG) 2,5 Tonnen nicht überschreitet.
2
Der Transport von Gepäck, der mit einem Kraftfahrzeug durchgeführt wird, das ausschließlich für den Personentransport gebaut ist, oder mit einem Anhänger, der an dieses Kraftfahrzeug angekuppelt ist.
3
Der Transport von beschädigten oder nicht fahrbereiten Fahrzeugen.
4
Der Posttransport erfolgt im Rahmen eines Auftrags des öffentlichen Dienstes.
5
Der Transport von Arzneimitteln, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie von anderen Artikeln, die für die Erste Hilfe benötigt werden, insbesondere im Falle von Katastrophen.
Sowohl im nationalen als auch im internationalen Verkehr:
1
Der Transport von Gütern, die mit einem Kraftfahrzeug oder einem Anhänger durchgeführt wird, dessen Nutzlast 500 kg nicht übersteigt und dessen zulässiges Gesamtgewicht (ZGG) 2,5 Tonnen nicht überschreitet.
2
Der Transport von Gepäck, der mit einem Kraftfahrzeug durchgeführt wird, das ausschließlich für den Personentransport gebaut ist, oder mit einem Anhänger, der an dieses Kraftfahrzeug angekuppelt ist.
3
Der Transport von beschädigten oder nicht fahrbereiten Fahrzeugen.
4
Der Posttransport erfolgt im Rahmen eines Auftrags des öffentlichen Dienstes.
5
Der Transport von Arzneimitteln, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie von anderen Artikeln, die für die Erste Hilfe benötigt werden, insbesondere im Falle von Katastrophen.
Nur im nationalen Verkehr (= bei dem die betreffenden Fahrzeuge die belgische Grenze nicht überschreiten)
1
Der Transport von Gütern, der außerhalb der öffentlichen Straßen durchgeführt wird.
2
Der Transport von Fahrzeugen, die auf Anordnung der hierfür zuständigen Beamten umgesetzt werden.
3
Der Transport, der zum Zwecke des Ausbringens von Stoffen auf öffentlichen Straßen durchgeführt wird, um den Verkehr bei gefährlichen Wetterbedingungen oder anderen Gefahren zu sichern.
4
Der Transport von Werten erfolgt mit speziell dafür entworfenen Fahrzeugen.
5
Der Bestattungsverkehr.
Nur im nationalen Verkehr (= bei dem die betreffenden Fahrzeuge die belgische Grenze nicht überschreiten)
1
Der Transport von Gütern, der außerhalb der öffentlichen Straßen durchgeführt wird.
2
Der Transport von Fahrzeugen, die auf Anordnung der hierfür zuständigen Beamten umgesetzt werden.
3
Der Transport, der zum Zwecke des Ausbringens von Stoffen auf öffentlichen Straßen durchgeführt wird, um den Verkehr bei gefährlichen Wetterbedingungen oder anderen Gefahren zu sichern.
4
Der Transport von Werten erfolgt mit speziell dafür entworfenen Fahrzeugen.
5
Der Bestattungsverkehr.
Nur im nationalen Verkehr (= bei dem die betreffenden Fahrzeuge die belgische Grenze nicht überschreiten)
1
Der Transport von Gütern, der außerhalb der öffentlichen Straßen durchgeführt wird.
2
Der Transport von Fahrzeugen, die auf Anordnung der hierfür zuständigen Beamten umgesetzt werden.
3
Der Transport, der zum Zwecke des Ausbringens von Stoffen auf öffentlichen Straßen durchgeführt wird, um den Verkehr bei gefährlichen Wetterbedingungen oder anderen Gefahren zu sichern.
4
Der Transport von Werten erfolgt mit speziell dafür entworfenen Fahrzeugen.
5
Der Bestattungsverkehr.
Für weitere Informationen können Sie auf der Website der FOD Mobilität und Verkehr gehen.
Für weitere Informationen können Sie auf der Website der FOD Mobilität und Verkehr gehen.
Für weitere Informationen können Sie auf der Website der FOD Mobilität und Verkehr gehen.
Bitte beachten Sie, dass ein Nachweis über die berufliche Facheignung nicht dasselbe ist wie eine Transportlizenz.
Die Voraussetzung für die berufliche Facheignung ist also nur eine der vier spezifischen Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um eine Transportlizene beantragen zu können.
Bitte beachten Sie, dass ein Nachweis über die berufliche Facheignung nicht dasselbe ist wie eine Transportlizenz.
Die Voraussetzung für die berufliche Facheignung ist also nur eine der vier spezifischen Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um eine Transportlizene beantragen zu können.
Bitte beachten Sie, dass ein Nachweis über die berufliche Facheignung nicht dasselbe ist wie eine Transportlizenz.
Die Voraussetzung für die berufliche Facheignung ist also nur eine der vier spezifischen Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um eine Transportlizene beantragen zu können.
Was versteht man unter gewerblichen Güterverkehr?
Unter gewerblichem Güterverkehr versteht man die Durchführung von Gütertransporten gegen Vergütung, wobei die transportierten Güter nicht Ihr Eigentum sind oder nicht Gegenstand Ihres Handels, Gewerbes oder Unternehmens darstellen.
Darüber hinaus beträgt die Nutzlast des Fahrzeugs oder Anhängers mehr als 500 kg und das zulässige Gesamtgewicht (ZGG) des Fahrzeugs mehr als 2,5 Tonnen.
Was versteht man unter gewerblichen Güterverkehr?
Unter gewerblichem Güterverkehr versteht man die Durchführung von Gütertransporten gegen Vergütung, wobei die transportierten Güter nicht Ihr Eigentum sind oder nicht Gegenstand Ihres Handels, Gewerbes oder Unternehmens darstellen.
Darüber hinaus beträgt die Nutzlast des Fahrzeugs oder Anhängers mehr als 500 kg und das zulässige Gesamtgewicht (ZGG) des Fahrzeugs mehr als 2,5 Tonnen.
Was versteht man unter gewerblichen Güterverkehr?
Unter gewerblichem Güterverkehr versteht man die Durchführung von Gütertransporten gegen Vergütung, wobei die transportierten Güter nicht Ihr Eigentum sind oder nicht Gegenstand Ihres Handels, Gewerbes oder Unternehmens darstellen.
Darüber hinaus beträgt die Nutzlast des Fahrzeugs oder Anhängers mehr als 500 kg und das zulässige Gesamtgewicht (ZGG) des Fahrzeugs mehr als 2,5 Tonnen.
Verordnung
Die Regeln bezüglich der Anforderungen an die Facheignung und die Organisation der Prüfung sind in der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 enthalten.
Verordnung
Die Regeln bezüglich der Anforderungen an die Facheignung und die Organisation der Prüfung sind in der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 enthalten.
Verordnung
Die Regeln bezüglich der Anforderungen an die Facheignung und die Organisation der Prüfung sind in der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 enthalten.
Noch Fragen?
Keine Sorge, wir sind hier, um zu helfen! Unser Bereich "Häufig gestellte Fragen" enthält Antworten auf die häufigsten Fragen.
Noch Fragen?
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