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Wenn Sie im Besitz eines gültigen ausländischen Schulungszertifikats sind, das von einer zuständigen Behörde eines ADR-Vertragsstaates ausgestellt wurde, und Sie dieses in Belgien verlängern oder erweitern möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Zur Verlängerung Ihres ausländischen Schulungszertifikats gemäß belgischer Vorschriften müssen Sie zunächst eine Kopie Ihres ausländischen Schulungszertifikats bei der Anmeldung zu einem Auffrischungskurs bei einem anerkannten Schulungszentrum vorlegen.
Anschließend melden Sie sich über die anerkannten Schulungszentren zur Kontrollprüfung beim ITLB an.
Es ist wichtig, dass Ihr ausländisches Schulungszertifikat den Kategorien entspricht, die in Belgien für die Auffrischungsschulung gelten.
Sie erhalten ein belgisches Schulungszertifikat von der zuständigen Behörde, dessen Gültigkeitszeitraum ab dem Ablaufdatum Ihres ausländischen Schulungszertifikats beginnt.
Eine Zwischenverlängerung Ihres gültigen ausländischen Schulungszertifikats, z. B. im Hinblick auf Tanktransporte und/oder Klasse 1 und 7, ist ebenfalls jederzeit möglich. Die zuständige Behörde stellt Ihnen dann ein belgisches Schulungszertifikat aus, das die neu erworbenen Kategorien enthält und das gleiche Ablaufdatum wie Ihr ausländisches Schulungszertifikat hat.